§ 1

Geltungsbereich:
Die Angebote, Lieferungen und Leistungen von Marks Feinkost erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden abschließen. Abweichende Bedingungen unserer Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass wir uns im Einzelfall schriftlich mit diesen einverstanden erklären.

§ 2

Leistungsumfang:
Die vom Kunden jeweils mitgeteilte Produktauswahl, Produktmenge sowie weitere vereinbarte Leistungen werden hiermit endgültig und damit vertraglich bindend vereinbart. Diese Vereinbarung bestimmt unseren Leistungsumfang und damit den Preis. Eine nachträgliche Änderung ändert unseren Leistungsumfang und damit den Preis. Eine solche Änderung ist nur dann möglich, wenn wir uns damit schriftlich einverstanden erklären oder vom Kunden gewünschte zusätzliche Leistungen tatsächlich erbringen.

§ 3

Zahlungen:
Unsere Leistungen sind bei Warenübergabe ohne jeden Abzug zu bezahlen bzw. bei Rechnungskunden innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ist der Kunde Unternehmer, können wir ab Fälligkeit den ausstehenden Betrag mit Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen gesetzlichen Basiszinssatz verzinsen.

§ 4

Preise:
Alle Preise verstehen sich inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und sonstiger Abgaben. Ab einem Auftragswert von € 2.000,00 brutto ist spätestens 7 Tage vor Abholung oder Lieferung eine Anzahlung in Höhe von 50% der voraussichtlichen Gesamtkosten fällig.

§ 5

Lieferzeiten:
Mo.-Fr. 08:30 bis 20:00 Uhr, Samstag: 08:30 – 14:00 Uhr; Sonn- und Feiertage sowie am 24. Dezember laut Angebot. Lieferungen im Stadtgebiet München: ab einem Warenwert von € 250,00 brutto kostenfrei; bis zu einem Warenwert von € 250,00 brutto je € 14,90 pro Anfahrt. Lieferung außerhalb des Stadtgebiets von München: € 1,60 pro gefahrenem Kilometer.

§ 6

Termine:
Wir sind bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, so gesteht uns der Kunde eine Toleranz von 60 Minuten zu.

§ 7

Stornierung, Nichtabholung, Unzustellbarkeit:
Bei Stornierung bzw. Nichtabholung durch den Kunden sowie bei Unzustellbarkeit der Ware gilt § 649 BGB für unsere gesamten Leistungen, wonach wir berechtigt sind, die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen zu verlangen. Der Kunde hat daher bei einer Stornierung bis 20 Kalendertage vor Abholung oder Lieferung 15%, bis 10 Kalendertage vor Abholung oder Lieferung 30%, bis 5 Kalendertage vor Abholung oder Lieferung 50%, bis 2 Kalendertage vor Abholung oder Lieferung 70%, danach, bei Nichtabholung und Unzustellbarkeit 90% der für unsere Leistung vereinbarten Vergütung zu leisten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 8

Gefahrübergang:
Bei Lieferung von Waren geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder Verschlechterung auf den Kunden, soweit es sich bei diesem um einen Unternehmer handelt, über, sobald wir die Waren dem mit dem Transport beauftragten Spediteur oder unserem mit dem Transport beauftragten Mitarbeiter übergeben haben. Sollte der Kunde Verbraucher sein, erfolgt der Gefahrübergang mit Übergabe der Waren oder Mietgegenstände an ihn.

§ 9

Mängel:
Alle Waren sind vom Kunden bei Übergabe zu prüfen. Festgestellte Mängel oder Fehlmengen sind uns unverzüglich anzuzeigen, um uns die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. Unterlässt der Kunde die unverzügliche Anzeige gelten die übergebenen Waren als vertragsgemäß geleistet. Sollte der Kunde Verbraucher sein, gilt dies nur bei offensichtlichen Mängeln.

§ 10

Bruch / Verlust:
Der Kunde hat etwaige Schäden die während seiner Veranstaltung an Gegenständen, die wir ihm zur Verfügung gestellt haben, insbesondere Mobiliar, Geschirr, Gläser, zu ersetzen. Bruch und Schwund (bspw. bei Geschirr und Gläsern) sind uns nach dem Neuwert zu ersetzen. Dabei hat der Kunde sowohl für sein Verschulden als auch für das seiner Mitarbeiter, seiner Gäste, Veranstaltungsbesucher oder seinem Personal einzustehen.

§ 11

Schadensersatz:
Wir haften dem Kunden aus unseren Verträgen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit in vollem Umfang. Wir haften für einfaches fahrlässiges Handeln und Unterlassen in vollem Umfang, soweit wir Leben, Körper oder Gesundheit oder eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzen. Im Falle der einfach fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Im Übrigen ist unsere Haftung für einfach fahrlässiges Handeln und Unterlassen ausgeschlossen.

§ 12

Austauschrecht:
Wir sind berechtigt, in unserem Sortiment bzw. unserer Preisliste aufgeführte Spezialitäten gegen gleichwertige auszutauschen, wenn die ursprünglichen Spezialitäten zurzeit nicht verfügbar sind und der Austausch zumutbar ist.

§ 13

Schlussbestimmungen:
Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für alle Verträge mit dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort aller Verträge ist jeweils München, es sei denn der Kunde ist Verbraucher.

§ 14

Für den Umgang mit Kundendaten, insbesondere die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung, gelten die besonderen „Datenschutzhinweise zur Kundendatenverarbeitung“ gemäß den Artikeln 13, 14 und 21 DSGVO.